Füllungs-Therapie
Wenn ein Zahn durch Karies oder einen Defekt beschädigt ist, wird die erkrankte Stelle entfernt und der Zahn mit einer Füllung oder Teilkrone wieder aufgebaut. So bleibt er stabil, gesund und einsatzfähig.
Was übernimmt die Krankenkasse?
- Frontzähne: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einfache Kunststofffüllungen (ohne aufwendige Farbanpassung).
- Seitenzähne: Hier werden Zementfüllungen bezahlt.
Wenn Sie eine hochwertigere, langlebige oder ästhetisch schönere Versorgung wünschen (z. B. Komposit im Seitenzahnbereich oder Keramik), ist das über eine Mehrkostenvereinbarung möglich:
- Die Krankenkasse zahlt den Anteil für die Standardversorgung.
- Den zusätzlichen Eigenanteil für die hochwertige Füllung übernehmen Sie selbst und erhalten hierfür eine Rechnung.
Keramikinlay / Keramikteilkrone
Keramik ist die ästhetisch hochwertigste Lösung. Farbe und Form lassen sich sehr genau an die natürlichen Zähne anpassen, sodass die Füllung praktisch unsichtbar ist.
Keramische Inlays und Teilkronen werden im Zahntechnik-Labor hergestellt und in der Regel in zwei Sitzungen eingesetzt. Sie sind sehr langlebig, biokompatibel und farbstabil.
Komposit- bzw. Kunststofffüllungen
Kompositfüllungen bestehen aus Kunststoff mit feinen Keramikpartikeln. Sie sehen den natürlichen Zähnen sehr ähnlich und eignen sich für Front- und Seitenzähne.
Ein großer Vorteil: Die Füllung wird in einer Sitzung gelegt und fest mit dem Zahn verklebt. So kann oft besonders zahnschonend gearbeitet werden.
Zementfüllungen
Zementfüllungen sind vor allem als Übergangslösung gedacht. Sie halten nicht so lange wie andere Füllungen und werden deshalb meist bei Milchzähnen oder als provisorische Versorgung bei Erwachsenen eingesetzt.
Für sehr große Defekte sind sie weniger geeignet. Optisch sind Zementfüllungen eher matt und erscheinen gelblich oder weiß.